Siehe auch Bericht Staatsversagen Deutschland Arbeitsschutz -
mangels gescheite Kontrolle und schlecht ausgebildete Kontrolleure usw.-
Die Wahrheit über den Deutschen Arbeitsschutz ist erschreckend.
So werden viele Firmen - auch Namenhafte - reihenweise übervorteilt bzw. Übervorteilung am Kunden bzw. Schüler ist das von Ausbildern Trainern für z. B.. Gabelstapler Krane Baumaschinen Hubarbeitsbühnen usw.
nicht zu empf. sind div. Verleiher Händler Werkstätten von Arbeitsmaschinen und auch sehr viele Fahrschulen da die Fahrlehrer bzw. Trainer Dozenten für Stapler Bagger Krane Arbeitsbühnen usw. ohne eigene Lehrgänge Maschinenführer Kurse an bieten, auch ein Kraftverkehrsmeister oder Fahrlehrer braucht eigne Ausbilder Kurse sagen div. DGUV Vorgaben dazu - mit mind. 2 - 4 Jahre Vorkenntnisse zum Gerät was er schulen möchte - aber das interessiert ja keinen hier in Deutschland weder bei der BG UK des Landes SVLFG der DGUV oder Amt für Arbeitsschutz, da keiner denn Lebenslauf und vorliegende Kenntnisse abfragt - wir aber ja - beim Bestellen bei uns im AS Drewer Shop wird das abgefragt - kein Verkauf an nicht geschulte und weitergebildete Möchtegern Ausbilder - sogar viele Hersteller bieten Inhaltlich falsche Kurse dazu an -
- EINFACH MAL IN RUHE LESEN -
So erhielten wir z. B. von einen sog. seriösen Mitbewerber, der Gabelstapler und Kranlehrgänge an 1 Tag mit mehr als 12 Pers. durchführt, folgende Aussage:
"Vielen Dank für Ihre Bewertung auf unserem Portal. Sie sind somit der erste von ca. 85.000 Teilnehmern der ohne an unseren Seminaren teilgenommen zu haben, eine Bewertung abgibt. Da wir mit ca. 200 Seminaren im Jahr und ca. 600 wiederkehrenden Kunden (Lufthansa, Dachser, Deutsche Bahn, Siemens, Alunorf, Audi, Bilfinger & Berger, BASF u.s.w..) einen sehr zufriedenen Kundenstamm pflegen, kann nicht alles so falsch sein, wie Sie es darstellen.
Sie behaupten, dass unsere Seminare illegal seien, was wir natürlich nicht so hinnehmen können, da dies für uns sehr geschäftsschädigend sein kann. Ich kann mich erinnern, dass Sie vor einigen Jahren schon einmal solche Behauptungen über unsere Seminare geäußert haben. Auch Kollegen im gesamten Bundesgebiet freuen sich über Ihre ständigen Kommentare und Attacken."
JETZT KOMMTS
Wie Sie schon richtig erwähnten, ist eine Ausbildung Pflicht, aber über den Inhalt, die Qualifikation, den Umfang entscheidet allein der Unternehmer.
Unternehmerhaftung seitens der Rechtsprechung.
Da in der Praxis der Unternehmer / Arbeitgeber die Schulung od. Prüfung der Geräte oft nicht selber durchführt, kann er diese Verantwortung durch eine Übertragung seiner Unternehmerpflicht delegieren, in Form einer schriftliche Beauftragung oder Auftrages. Hiermit benennt er einen Verantwortlichen, der für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Schulung der Maschinenführer oder der UVV-Prüfung die Verantwortung übernimmt. In der schriftlichen Beauftragung / Auftrag ist genau festzulegen für welche Maschinen der Verantwortliche zur befähigten Person ernannt wird.
Aber der Unternehmer ist auch in der Pflicht, sich von der Qualifikation des Mitarbeiters zu überzeugen - nicht nur vor der Beauftragung, sondern regelmäßig!
Die technische Weiterentwicklung der Maschinen und die Änderungen im Vorschriftenwesen machen eine bedarfsgerechte Weiterbildung der Ausbilder / Trainer / UVV-Prüfer erforderlich. (siehe auch Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit und gem. der OHSAS und den Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15 sowie der BetrSichV §§ 3 und 9 und der BGV A1 neue DGUV-V1 §§ 4 und 15 sowie VDI 4068 VDI 1000 usw.)
Zwar gibt es von der BG Informationen, Regeln und Grundsätze, aber keine entsprechenden Vorschriften sagt er (Aha - aber die Berufsgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts).
In der alten BGG 925 jetzt DGUV-G 308-001 steht z. B.. drin dass die Ausbildung mind. 20 UE à 45 min., also 16 Stunden bzw. mind. über 2 Tage beträgt und mit maximal 12 Personen, wenn nur ein Ausbilder/Trainer da ist, ansonsten mit max. 20 Pers. und 1.1 Dieser BG-Grundsatz findet Anwendung auf die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand. Er ist vorrangig für die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern konzipiert. 3 Für Fahrer von Flurförderzeugen ohne Hubgerüst, z. B.. Schlepper, Plattformwagen, Kommissioniergeräte, kann die Ausbildung entsprechend der gerätespezifischen Gefährdung in Inhalt und Dauer angepasst werden (sagt Fachausschuss Lagertechnik BGHW mind. 1 Tag andere Gerätearten mind. über 2 Tage wie die BGHM die sogar vor diesen Tageslehrgängen auf Ihrer Homepage warnt als nur Abzocke und schnelle Mark heute Euro).
Der Ausbildungsnachweis und die schriftliche Beauftragung dürfen sich dann nur auf diese Flurförderzeuge erstrecken. Zur Erreichung des Zieles, geeignete Personen zum Führen von Flurförderzeugen auszubilden, werden in Abschnitt 3.5 Ausbildungszeiten angegeben. Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Führen eines Flurförderzeuges mit Fahrersitz oder -stand erfolgt durch eine in Abschnitt 8 beschriebene theoretische und eine praktische Prüfung.
In einer Abschlussprüfung mit ca. 50 Fragen weist der Teilnehmer seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten nach. Der erfolgreiche Abschluss wird bescheinigt.
Der Teilnehmer erhält ein Zertifikat und nicht nur einen Fahrausweis. (Das steht auch in der BGI 603 drin.) Ein Fahrausweis ist zum innerbetrieblichen Führen von Gabelstaplern nicht vorgeschrieben. Manche Betriebe stellen ihren Gabelstaplerfahrern aber einen Fahrausweis aus, insbesondere dann, wenn eine größere Zahl von Gabelstaplerfahrern beschäftigt wird. Damit können Aufsichtführende vor Ort leichter prüfen, ob Gabelstapler befugt oder unbefugt benutzt werden.
1.2 Dieser BG-Grundsatz findet keine Anwendung auf Flurförderzeuge, die durch
einen mitgehenden Fahrer, auch Mitgänger genannt, gesteuert werden. Da auf Grund der geringeren Fahrgeschwindigkeit (maximal 6 km/h) bei dieser Gerätebauart das Gefährdungspotenzial geringer ist, genügt es gemäß § 7 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D27), wenn die Fahrer in der Handhabung dieser Geräte unterwiesen sind. Die Beauftragung der Fahrer muss in diesem Fall nicht schriftlich erfolgen. (Sicherheitsschuhe tragen ist da Pflicht auf Grund der erhöhten Fußverletzungsgefahr.)
Und bei der BGG 921 neuer DGUV Grundsatz 309-003 für die Kranführerschulung heißt es z. B. unter 3.1 Allgemeines
Die Unterweisung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der Inhalt und die Dauer der Unterweisung sind abhängig von
- der zu steuernden Kranart
- den auszuführenden Kranarbeiten einschließlich Anschlagarbeiten
- dem betrieblichen Umfeld (z. B. Gießerei, Kraftwerk, Baustelle)
- den Vorkenntnissen und der persönlichen Aufnahmefähigkeit des zu Unterweisenden
- der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer
Erfahrungsgemäß sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen:
- teilkraftbetriebene Krane 1 Tag (z. B.. Schwenkarmkrane, Säulendrehkrane)
- flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage (z. B.. Brückenkrane Portalkrane und Lkw-Ladekrane)
- führerhausgesteuerte Krane 5 bis 10 Tage (also Krane mit Kabine bzw. auch Aufsatz gesteuerte Baustoffkrane)
- Turmdrehkrane Ober oder Untern Dreher Baukrane 10 bis 15 Tage
- Fahrzeugkrane wie Autokrane Raupenkrane Teleskopkrane Mobilkrane 15 bis 20 Tage
Beim Verhältnis der Dauer der theoretischen zur praktischen Unterweisung hat sich
das Verhältnis 3 zu 5 bewährt.
Sollte die Unterweisung extern (außerbetrieblich) erfolgen, ist zusätzlich eine betriebliche Unterweisung an dem zu führenden Kran vorzunehmen. Bei Änderung der Einsatzbedingungen (z. B. Umsetzung auf einen anderen Krantyp, Personenbeförderung,
Einsatz für Montagearbeiten, Änderung der Steuerung) ist eine entsprechende
neue Unterweisung erforderlich.
Bei der Kenntnisvermittlung der Vorschriften auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit sollte die zuständige Berufsgenossenschaft beteiligt werden. Diese Kenntnisse können auch von Dritten vermittelt werden, wenn diese Personen eine entsprechende
Befähigung besitzen. (Diese haben viele "Möchtegern Ausbilder" nicht)
3.4 Spezielle Anforderungen
Für spezielle Kranarten sind ggf. folgende weitergehende theoretische und praktische Kenntnisse zu vermitteln:
1. Turmdrehkrane
- Aufstellen, Abbauen und Transportieren
- Ermitteln der zulässigen Lasten aus den Traglasttabellen
- Möglichkeiten und Grenzen der Überlastsicherung
- Beurteilen von Umgebungsbedingungen
- Arbeiten in der Nähe von Freileitungen und Sendern
- Straßentransport (z. B. Ladungssicherung, Kuppeln, Rangieren und Einweisen)
- elektrische Versorgung auf Baustellen
2. Fahrzeugkrane
- Auf- und Abbau
- Abstützen
- Umrüsten
- Einstellen der Sicherheitseinrichtungen
- Ermitteln der zulässigen Lasten aus den Traglasttabellen
- Möglichkeiten und Grenzen der Überlastsicherung
- Beurteilen von Umgebungsbedingungen
- Arbeiten in der Nähe von Freileitungen und Sendern
- Straßentransport (z. B. Ladungssicherung, Kuppeln, Rangieren und Einweisen
Und unter Punkt 4
4.1 Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten
Der Kranführer hat nach der Unterweisung seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten durch eine Prüfung nachzuweisen.
4.2 Beteiligung der Berufsgenossenschaft
Bei Turmdrehkranführern ist die zuständige Berufsgenossenschaft an der Prüfung zu beteiligen. Form, Inhalt und Umfang sind mit dieser abzustimmen.
Falsche Schulungen gang und gäbe
Leider kontrollieren die BG UK des Landes, DGUV und sogar die STAfA, das Staatliche Amt für Arbeitsschutz, dieses nicht richtig (siehe Bericht Kontrolleure drücken die Augen zu).
Über Auditoren, die diese unseriösen Anbieter sogar noch fürs Arbeitsamt oder Job Center und für Bildungsgutscheine zertifizieren, fangen wir gar nicht erst an zu reden und zu schreiben.
(alles noch viel schlimmer)
Fazit:
Suchen Sie sich doch den Jakob wo es nur billig ist, aber nicht rechtskonform - oder kommen Sie doch lieber zu uns, so dass Sie das erlaubte Minimum (teilweise brauchen wir da die Erlaubnis Ihrer BG bzw. UK des Landes) oder auf Wunsch auch das volle Programm bekommen.
Lassen Sie sich z. B. das Ausbilderzertifikat der BG für die Geräteart oder Anerkennung z. B. der Bezirksregierung zeigen, dass er geprüfter Ausbilder für z. B. Stapler Bagger Krane Motorsägen usw. ist und kein ungeprüfter bzw. ohne eigenen Lehrgang zum Trainer. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO oder AZWV usw. reicht nicht aus um Geräteführer zu schulen.
Wir sind in der Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen amtlich anerkannter Weiterbildungsträger und somit staatlich anerkannter Ausbilder und kein selbsternannten Ausbilder (wichtig um z. B. andere Ausbilder / Trainer zu schulen wie auch UVV-Prüfer sowie Sicherheitsbeauftrage usw.).
Unsere Ausbilderkurse gelten überbetrieblich und innerbetrieblich und werden von der Berufsgenossenschaft voll anerkannt, da wir staatlich anerkannter Ausbilder sind und uns an die Mindestdauer halten.
Es gibt Anbieter die 2-3 Tages Ausbilder Lehrgänge bei Krane oder Stapler anbieten oder als 1-Tages-Onlineseminar. Teilweise bieten sie die Lehrgänge sogar ohne Geräte an (also ohne Praktische Schulung). Manche werden auch ohne Rechts- und Haftungsfragen angeboten. Andere sind nicht staatlich anerkannt. Rechnungen sind oft ohne MwSt. Einige Kurse werden auch als 6 Tage Kombilehrgang für z. B. Stapler, Krane, Anschläger und Hubarbeitsbühnen zusammen angeboten. Diese Lehrgänge sind alle nicht BGG-konform bzw. werden vom Fachausschuss der Berufsgenossenschaft und von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung - alt HVBG Hauptverband der BG) nicht anerkannt.
Zudem ist die Rechung mind. nach § 4 Nr. 21 a bb steuerfei bei einer staatlichen Anerkennung der Schulung/Dienstleistung und wird auch die Mindestdauer eingehalten.
Sprechen Sie selber mit dem Fachausschuss „Förder- und Lagertechnik“ der DGUV zu Thema Stapler- oder Kranausbilder in 2-3 Tagen bzw. in 6 Tage als Kombilehrgang für Ausbilder für Hubarbeitsbühnen Gabelstapler und Krane und dass das nichts ist außer Mist. (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (alter Hauptverband HVBG), Mittelstraße 51, 10117 Berlin-Mitte, Tel.: 030 288763-800, Fax: 030 288763-808, Internet: www.dguv.de)
Das größte Angebot an Schulungen und Weiterbildungen in diesen Bereich ist illegal bzw. nicht rechtskonform.
Der Bürger, bzw. der Schüler als Teilnehmer oder auch der Chef, gehen natürlich davon aus, dass offenkundige Rechtsverstöße geahndet werden. Geschieht das nicht (siehe Bericht Kontrolleure drücken die Augen zu) halten die Menschen solche Angebote für legal, obwohl sie genau dies eben nicht sind. Die Teilnehmer werden übervorteilt was eine Übervorteilung am Kunden bzw. Schüler ist.
- ohne Staatliche Kontrolle hier leider gang und gäbe -
Vorsicht - Der Herr Adrian Schelp, von der LTS-Akademie aus Unna
war seiner Zeit bei mir bzw. bei der alten SSM-Arbeitssicherheit Akademie auf div. Ausbilder Kurse, und hat unsere Schulungsunterlagen abgewandelt und als seine Verkauft bzw. ausgegeben
(anbei nur ein Beweis) bzw. siehe hier auf https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1313113932087440&set=a.185488494849995.47245.100001665373556&type=3&theater
Zudem hat er im Impressum unsere Angaben drauf was Ich nicht dulde bei einen Nachahmer die es ja leider sehr viele gibt
z.B. bei UVV-Prüfer mal schauen bei uns und bei LTS in Unna auf HP und Vergleichen usw.
Das hat ein sehr teureres Rechtliches Nachspiel Herr Adrian Schelp
Zudem sind hier auf dem Zertifikat lauter falsche und unbekannte vorgaben drauf für Ihre angebliche Weiterbildung der Ausbilder der Stadt Feuerwehr Bielefeld
- haha Ist ja auch kein Arbeitsschützer daher die vielen Fehler.
Aber am aller besten ist das Datum auf dem ungültigen Zertifikat von Herrn Schelp haha ⯑ hab ich und andere schon gelacht
Also Bewertung der LTS Akademie ehr schlecht da Fälscher Nachahmer usw.
Heute haben wir mal wieder eine schöne Mail bekommen:
"Sehr geehrte Unternehmer der Firma ....,
ich habe mich wirklich sehr über den Artikel „ Die Wahrheit über den Arbeitsschutz “ gefreut.
Ich habe nämlich selbst erfahren müssen, was es heißt in einer Firma zu arbeiten die unterschiedlichste Kunden „ betreut “, aber keine Ahnung hat davon.
Endlich jemand der den Mut hat, die Wahrheit auszusprechen!
Vielen Dank dafür!
Ich selbst habe die Firma für die ich kurze Zeit arbeitete vor das Arbeitsgericht gezerrt.
Diese ominöse Firma hat mich entlassen, weil ich zu viel Aufruhr in das Team bringen würde.
Dann haben sie mich kurz vor Ende der Probezeit entlassen.
Die Mitarbeiter dieser Firma prüfen Spielplätze ohne Ausbildung, prüfen Türen, Tore, Stapler, Hebebühnen, usw. und alles ohne Ausbildung.
Lärmmessungen mit Geräten für 60 Euro.
In einer Firma passierte ein Unfall mit Salzsäure und auf mein Nachfragen, warum denn keine Unfallanalyse gemacht werde hieß es nur: „ kein Aufstand machen “.
Meine Hinweise auf unzumutbare Zustände in manchen Betrieben sagte man mir: “ die Mitarbeiter können ja kündigen, wenn es ihnen nicht passt “.
Und noch vieles vieles mehr.
Ich habe meine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 2014 abgeschlossen.
Ich wollte Erfahrung sammeln und mich irgendwann selbstständig machen.
Aber nachdem ich auch in einer zweiten Firma ähnliche Erfahrungen gemacht habe,
werde ich mich jetzt wohl gleich selbstständig machen.
Zum Thema UVV Prüfungen hätte ich ein paar Fragen.
Können Sie mir vielleicht jemanden nennen, der mich diesbezüglich beraten könnte?
(Welche Prüfungen darf ich mit welchen Vorkenntnissen machen …)
Vielen Dank nochmal für den Mut den sie beweisen.
Ich hatte schon geglaubt ich sei der einzige, der es richtig machen möchte und die Wahrheit auch mal ausspricht. Auch wenn ich meinen Job dadurch verloren habe und mit meiner schwangeren Frau von HartzVI leben musste. Deshalb freut es mich sehr, noch mehr Menschen kennenzulernen die auch diesen Mut besitzen.
Mit freundlichen Grüßen
Herr XY ..."
Online Bedienerausweis bzw. Online Seminar was keins Ist. einfach - so zu kaufen der falsche Nachweis nach QAS 14555 Vorgabe die es nicht gibt für die hydraulischen Hebebühnen Hubarbeitsbühnen Betrieb. Selber mal die alte BGG 966 April 2010 bzw. seit Mai 2014 die DGUV-G 308-008 dazu lesen.
"Sehr geehrter Herr Drewer,
die Vorgehensweise bei dem geschilderten Online-Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen der WIESECKER GROUP entspricht nicht dem Schulungsinhalt nach dem DGUV Grundsatz 308-008 (bisher: BGG/GUV-G 966) Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, der bei entsprechenden Schulungen durch die Unfallversicherungsträger zugrunde gelegt wird, in Theorie und Praxis.
Wir sehen allerdings keine Möglichkeit gegen dieses Verfahren vorzugehen, da die Ausbildungsinstitute nicht zertifiziert oder anderweitig anerkannt sein müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Rolf-Jürgen TRABOLD
Fachbereich Handel und Logistik - FBHL der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV Stellvertretender Leiter des Fachbereichs Themenfelder Hebebühnen, Ladebrücken, Fahrerlose Flurförderzeuge, Personenschutz in Schmalgängen
Hausanschrift:
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
M5, 7
68161 Mannheim
Postanschrift:
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
68145 Mannheim"
Toll dann kann ich ja die Schulungsnachweise auch so verkaufen wenn man nichts braucht dafür nach der Aussage - Heft und Fragebogen zum Thema zusenden per Mail und nach Bezahlen und Rückerhalt des Testbogen die Nachweise per Post einfach so raus - haha
und wieder haben wir eine schöne Mail bekommen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde von meinem AG zum BGHM-Seminar " Kranführerausbilder " ( ABKR ) geschickt. Nun fehlt mir noch die eigentliche Schulung zum Kranführer, dann darf ich selbst entprechende Kräne bedienen (da ich ja dann einen Befähigungsnachweis erhalte) und selber Kranführer nach "BGG 921" der BGHM an Kränen ausbilden.
Auf Seite 10 dieses BG-Grundsatzes stehen diese zeitl. Richtwerte für solch eine Ausbildung am Kran -> für die Portalkräne, wie ich sie dann bedienen soll bzw. die ich dann schulen soll, werden 1-5 Tage von der BGHM festgesetzt.
Das schreiben Sie ja ebenfalls auf Ihrer Seite ...
Was mich jetzt ärgert:
1.) ich werde selber nur EINEN Tag zur Firma ... in Mengen geschickt, um hier geschult zu werden -> das ist erkennbar das unterste Zeitlimit, welches die BGHM festgelegt hat. Das liegt natürlich daran, dass die Ausbildung dann "nur" 100,- € kostet.
2.) die BGHM-Dozenten meinten im ABKR-Seminar, man solle sich von solchen 1-Tages Ausbildungen und deren Anbietern fernhalten (schreiben Sie ja ebenfalls auf Ihrer Seite)
3.) ich selbst soll ja dann in unserem Betrieb die Mitarbeiter "meiner "Firma ... GmbH" schulen - da wird jetzt grade diskutiert, ob nicht sogar ein HALBER Tag ausreichend ist!! Dieser Meinung ist übrigens auch unsere Sicherheitsfachkraft vom TÜV ...
Mir wird das jetzt einfach zu viel, ist es nicht eine Tatsache, dass ich mit meinem Namen ja die Befähigungsnachweise ausfülle und somit (auch privat) hafte, sollte ein Unfall am Kran geschehen, was auf die evtl. zu kurze Ausbildungszeit meinerseits von irgendeinem Staatsanwalt dann zurückgeführt wird. Ich habe keine Lust privat/ persönlich belangt zu werden, nur weil´s mein Chef mir die Ausbildungszeit am Kran vorschreibt.
a) Wie kann ich mich wehren?
b) Kann ich es verweigern, die MA unter diesen Umständen auszubilden
c) Macht sich der Chef evtl. nicht strafbar, wenn er etwas gegen Vorgabe der BGHM verlangt?
d) Kann ich schriftlich verlangen, dass ich zu solch einer kurzen Ausbildungszeit gezwungen wurde?
Mit freundlichen Grüßen,
XYZ "
Und dann kam wieder so eine Mail:
Der Betreffende hatte an einem 3-Tages-Seminar bei der BGHM teilgenommen
Seine Fragen:
"1.) wenn ich den ISO-Schein später machen will muss ich nochmals 330,- € zahlen oder reduzieren sich dann die Kosten?
2.) wir haben einen Kranführer mit diesem Befähigungsnachweis. Den soll ich jetzt unterweisen - darf ich das? In der Theorie ja eigentlich schon oder? Nur am kran kann ich ihn nicht unterweisen, weil:
a) ich selber noch nicht unterwiesen bin an dem Kran (muss ja der Hersteller machen)
b) ich ja gar keinen Befähigungsnachweis habe (drum wird mich auch niemand selber unterweisen)
Woher bekomme ich Vorlagen für die Theoretische Unterweisung? Ich soll eine vom Geschäft benutzen - aber wer die erstellt hat? Keine Ahnung.
c) in welchem Intervall muss dieser Kranführer seinen Befähigungsnachweis auffrischen und was heißt das? Muss er nochmals ne Prüfung machen?
3.) Wenn ich mal fremde Kranführer-Anwärter ausbilden soll so stellt sich ja unser Geschäft das vor) - woher weiß ich wer welche Erfahrung hat? Wer Anfänger und wer fortgeschrittener ist? Ich denke eine Fremdfirma wird immer jeden nur einen Tag ausbilden lassen wollen und wird deshalb von jedem Teilnehmer behaupten, dass er "Fortgeschritten" ist, dass es eben billiger wird.
4.) Wie kommen diese 330,-€ zustande für 2 Tage Schulung? Sind das eben auch die Kosten für die Unterlagen und so? Wieso ist dann "UF" aus Mengen mit 240,-€ für diese 7 h an dem einen Samstag so teuer oder ist das Betrug was die machen?
Beste Grüße,"
Hier unsere Antworten zur letzten Mail:
zu 1: ja die reduzieren sich
zu 2: nein/ja/evtl.
und zu c 2:
Gewerbliche Schulungs- Nachweise müssen mind. 1 x im Jahr aufgefrischt werden siehe: ArbSchG / BetrSichV neue ArbmittV / DGUV-V1 bisher BGV A1 und TRBS 2111 Teil 4 usw.
zu 3:
Ausbilder z. B.. der BGHM mit ABKR Zertifikat dürfen nur innerbetrieblich schulen, und nur für Industriekrane nach der DGUV-I 209-012 (bisher BGI 555), so wie Ausbilder der VBG mit ABST bzw. GSTAA Zertifikat auch nur innerbetrieblich Stapler schulen dürfen (Dieses steht auch auf dem Teilnehmer Zertifikat dieser Trainer Ausbilder) - also keine Betriebsfremde- oder für andere Firmen als sogenannte offene Ausbildung für jedermann. Die Qualifizierung zum Ausbilder gilt nur innerhalb der BG wo das Zertifikat erworben wurde und nur für die Firma in der man gerade arbeitet (und man muss Mitglied bei der BG z. B.. Holz Metall Verwaltung RCI ETEM usw. sein je, nach dem wo gemacht)
Lt. DGUV Fachausschuss
zu 4:
1 Tag darf 150,- bis 180,- Euro schon kosten, da ja bei Ihnen in Bayern die Nebenkosten höher sind, aber 240,- ist zu viel, würde Arbeitsamt nicht bez. über Bildungsgutschein z. B."
Auf unsere Antworten bekamen wir dann folgende Mail:
"Hallo Herr Blesse und Drewer,
das ist ja alles tierisch interessant, was Sie mir da alles mitteilen. Das weiß bei uns im Haus keiner - aber die wissen diesbezüglich ja eh nichts. Was müsste man dann z. B.. für Weiterbildungen belegen, wenn man sich wie Sie selbständig machen will als Ausbilder bzw. wenn man im Betrieb Fremde ausbilden will?
Da Sie so unglaublich viel wissen noch ein paar Fragen.
1.) ich suche noch eine Antwort auf die Frage: wie wird eigentlich eine richtige technische Dokumentation für Hebezeuge erstellt. Wir fertigen für MTU Hebezeuge und ich muss immer die engl. und deutsche Doku erstellen - zudem das Prüfzeugnis und eine Konformitätserklärung.
2.) mein Chef will diese Konformitätserklärungen nicht mehr selber unterschreiben. Ich habe das schriftlich von ihm eingeholt (weil mir klar war, dass das sicher nicht rechtens ist). ich musste Stempel und Unterschrift einscannen und die dann am Computer drunter setzen. Liege ich da mit meiner Annahme richtig -> diese Vorgabe ist nicht rechtens ?
3.) ich bin im Betrieb auch zuständig für die Überwachung der Messmittel -> ich muss dann immer die grenzlehrdorne mit einem tausendstel-Mikrometer messen. Das geht in Ordnung oder benötige ich da auch ein Schulung?
Beste Grüße
Herr XY"
TOLL! Was es nicht alles gibt. Hier wird ein Kunde aus dem Bereich Luftfahrt betrogen ...
Zertifikate als Befähigungsnachweise und nicht nur der Lichtbildausweis als sogenannter Fahrausweis Fachausweis Bedienerausweis oder auch ganz falsch als Führerschein für Stapler Krane Hubarbeitsbühnen usw.
Für die sogenannten Flurförderzeuge (ohne fahrzeuge) sprich Gabelstapler siehe auch schon die alte ZH 1/554 von 1996 neue BGG 925 von 2002 aktueller DGUV-G 308-001 seit Mai 2014 unter Punkt 3.2 Allgemeine Ausbildung, Punkt 3.3 Pflicht Zusatzausbildung und unter Punkt 8 Abschlussprüfung letzter Satz.
Für die Hubarbeitsbühnen Pflicht Schulung seit April 2010 die BGG 966 bzw. neuer DGUV-G 308-008 hinter Punkt 3.3 Abschlussprüfung 2. Absatz und unter Punkt 5 der 2. Absatz da auch wieder der Hinweis auf das Zertifikat als Befähigungsnachweis und nicht nur der Lichtbildausweis.
Vollkraft und teilkraftbetriebene Krane Pflichtschulung nach der BGG 921 von Oktober 1996 alte ZH1/362 neuer DGUV-G 308-009 unter Punkt 4 Prüfung und Punkt 5 Befähigungsnachweis siehe Anhang 2 als Muster. (ehr Mangelhaft erklärt)
Motorsägen z.B. in der DGUV-I 214-059 alte GUV-I 8624 unter Punkt 3 letzten beiden Absätze und unter Punkt 4 letzter Absatz usw. wie auch in der AS I und AS II alte Baum 1 Baum 2 Vorgabe zur Pflicht Schulung der Motorsägenführer.
Und ganz neuer DGUV-Grundsatz für die Teleskopstapler geländegängig seit Feb. 2016 Pflicht zur Schulung DGUV-G 308-009 unter Punkt 3.2 Praktische Prüfung Absatz 4 und unter Punkt 8.2 Abschlussprüfung letzter Absatz usw.
Also oft ein Mangel da nur ein Ausweis mit Lichtbild und kein Zertifikat (mit Inhalt nach was) als Befähigungsnachweis wie von der DGUV gefordert wird in den Schulungsvorschriften Grundsätzen und Informationen für gut geschulte Ausbilder und Schüler und natürlich gut beratenden Arbeitsschützern für die Unternehmer Beratung in Fragen rund um Arbeitsschutz Gesundheitsschutz Umweltschutz usw.
Meine persönliche Erfahrung mit der DGUV Test zum Thema Personen Zertifizierung nach dem Grundsatz 300-004 usw.
DGUV Zertifizierung Ausbilder AFFZ nur ein Witz mehr nicht -
BGHW und DGUV Test macht Wind um nichts - Heiße Luft halt nur
Das Personenzertifizierungsprogramm (AFFZ) für Ausbilder/-innen von Flurförderzeugfahrer/-innen ist nur eine heiße Luft mehr nicht.
An die Referatsleitung Verkehrssicherheit und Transport Herrn Ulrich Süßner
Leiter Prüf und Zertifizierungsstelle Ausbilder Flurförderzeuge im DGUV TEST BGHW Berufsgenossenschaft Handel- und Warenlogistik M5,7 68161 Mannheim
Hallo Herr Süßner,
da senden Sie mir einen Privaten Prüfer der Fahrlehrer ist und der hat selber alte Vorgaben für die Staplerschulung drauf auf seine HP BGV D27 usw. haha (im Anhang als PDF seine Homepage) /zudem auch noch Fahrlehrer - wo hat der selber mind. 2-4 Jahre Nachweis erbracht das er ein Ausgebildeter Staplerfahrer ist/
- habe ich abgelehnt den Zivilen Prüfer alten Kamellen drauf seit Mai 2014 überholt sowas ist nicht kompetent in meinen Augen
das die DGUV Test sowas raus schickt ohne Kompetenzen ist ja nur lächerlich, daher will ich das nicht mehr haben und werde das bei unseren Lehrgängen und Kunden usw. auch erzählen – und dafür zahle ich auch nichts für ne 08/15 AFFZ der DGUV Test Zertifizierung nach dem DGUV-G 300-004 usw.
MFG Drewer, Olli Möhnesee im Dezember 2016
Sehr geehrter Herr Drewer
Mit Interesse habe ich Ihr Anliegen zur Kenntnis genommen, ich möchte Sie allerdings auf einige Punkte aufmerksam machen:
·Sicher steht es Ihnen frei, einen Prüfer abzulehnen. Der einzige mögliche Grund hierfür wäre jedoch der Verdacht der Befangenheit, was dann selbstverständlich geprüft – und falls erforderlich auch Konsequenzen zur Folge haben würde und müsste.
·Sie lehnen einen Prüfer, der in unserem Auftrag tätig wird jedoch als nicht kompetent ab und belegen dies durch die Homepage, die durch den Prüfer in seiner Tätigkeit als Fahrlehrer betrieben wird. Diese Tätigkeit als Fahrlehrer und Ausbilder im Bereich Gefahrgut hat jedoch weder thematisch noch inhaltlich etwas mit Flurförderzeugen zu tun (falsch siehe HP PDF).
·Da wir die Prüfer auswählen und beauftragen bedeutet dies letztendlich auch, dass Sie uns als Prüf- und Zertifizierungsstelle als nicht kompetent erachten- wir können Ihnen versichern, dass sich die Auswahl an den geeigneten Prüfern durch uns sehr wohl an entsprechenden Qualifikationen und Kenntnissen orientiert.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum Sie sich dann von uns freiwillig prüfen und zertifizieren lassen wollen, obwohl Sie offensichtlich unsere Entscheidung der Auswahl geeigneter Prüfer (und somit unsere Kompetenz) in Frage stellen.
·Des Weiteren wollen Sie nur einen Prüfer akzeptieren, die vorher durch Sie „getestet wird was er drauf hat“ und somit durch Sie, als die zu prüfende Person, selbst als geeignet befunden wird. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass eine solche Vorgehensweise dem Wesen einer Prüfung prinzipiell widerspricht und von uns daher abgelehnt wird.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie fragen, ob Sie Ihrer Anmeldung aufrecht halten wollen. Würden sie diese Frage bejahen und sollten Sie Herrn Gebhardt als Inhaber einer Fahrschule jedoch als befangen ansehen, würden wir dies selbstverständlich prüfen, jedoch liegen uns zur Zeit keinerlei entsprechende konkreten Hinweise vor.
Sollten sie trotzdem auf einem anderen Prüfer bestehen, müssten Sie die daraus resultierenden Mehrkosten gemäß unserer Prüfgrundsätze sowie des begleitenden QM Handbuches tragen. (In diesem Handbuch sind auch die erforderlichen Kompetenzen der Prüfer festgelegt). Hauptsächlich würde es sich hierbei um zusätzlich anfallende Reisekosten handeln.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Süßner
Referatsleitung Verkehrssicherheit und Transport
Leiter Prüf und Zertifizierungsstelle Ausbilder Flurförderzeuge im DGUV TEST
BGHW
Berufsgenossenschaft Handel- und Warenlogistik
M5,7
68161 Mannheim
Fon: 0049-621-183 5919
Fax: 0049-621 -183 6 5919
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.bghw.de
Tolle Mail dazu von einem Ausbilder bekommen der wie ich seit Jahren vor den 3-4 Std. bzw. sogenannten Tageskursen auch auf seiner Homepage warnt.
Hallo Herr Drewer,
durch Zufall habe ich Ihren Facebook Eintrag gelesen durch einen Bekannten, der seiner Zeit bei Ihnen den Ausbilder für die Flurförderzeuge gemacht hat.
Mein Prüfer der DGUV Test Zertifizierung war sogar noch besser als Ihr Prüfer - der hatte nicht nur die alten Vorgaben drauf sogar noch die uralte VBG 36 VDI 3632 und nicht nur BGV D27 usw. sondern schrieb in der der Zukunft hinter den Vorgaben demnächst DGUV-V 68 und DGUV-Grundsatz 308-001.
Leider zu spät gesehen bzw. ihren Bericht gelesen, und der Hammer war oder ist: er macht auch noch Staplerschulung an einem Tag wenn Vorkenntnisse vorhanden sind, die schriftlich durch den Arbeitgeber bescheinigt werden.
Und sowas ist externer Prüfer für die Berufsgenossenschaft (wer sucht solche Leute nur aus???)
Anbei der Homepage Ausdruck von diesen Prüfer, mit der bitte meinen Namen und vom Prüfer wegzulassen bis sich der Herr Pfrang oder sein Vorgesetzter Herr Süßner dazu bei mir gemeldet hat.
Mit freundlichen Gruß .......im Januar 2017
Also Nachahmer usw. gibt es viele, wie z.B. der Herr Adrian Schelp LTS, Jochen Döring asbra, Andreas Zimmermann zimmatec, Dirk Potthast lasi & more usw. vielen zu eigen ist, das die bei uns waren seinerzeit und die mitbekommen haben was in Deutschland los ist bei der Arbeitssicherheit nämlich nicht viel mehr als Schindluder als gute Kurse, so schult der J.D Ausbilder an nur einen Tag mit Inhaltlich falschen Nachweisen wie beim Schelm und der Solinger usw. ja auch, plus viele weitere ja auch nur über 3-4 Std. bzw. max. 1 Tag wie in Essen ein Stapler Telelader Arbeitsbühnen usw. Verleiher 3 Scheine an einen Tag was auch viele andere Fahrschulen und sogar ZüS und Arbeitssicherheitsbüros aus Ahlen Arnsberg Dortmund Frankfurt Köln Solingen Paderborn usw. hier auch machen, sogar mit Bildungsgutscheinen wird das gemacht, in Duisburg z.B. ein Anbieter Dienstags Schulsachen abholen Freitagsmorgens nach Film schauen und Test auswerten zum selberlernen Turmdrehkranschein am Dickie Spielzeug Kran gemacht - das ist doch voll getürkt -
Irreführende Werbung mit Hinweis das nach Anforderungen der Personen Zertifizierungsbedingungen in einem Verfahren nach ISO/IEC 17024 geschult wird - Helix Industrieservice Finger weg haben das gar nicht ein VET Zertifikat dazu - wie INCERTAS Limited auch nicht dazu -
gerne weitere Mails dazu - zu meinen Händen mit Gruß und dank Drewer, O.-V.
als LTD haften wir nur bis 10 Pfund nach Englischen / irischen Recht wegen den Abmahnungen
Corona sei danke schon wieder falsche China Produkte am Markt
Achtung Fälschungen in Umlauf:
Das in Jiangxi ansässige Unternehmen Sanxin Medtec
gab am 15. März 2020 in einer Erklärung bekannt,
dass es die CE-Konformitätsbestätigung erhalten habe.
Norm EN 149: 2001, A1: 2009
PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Certifikat No: 10063391
ICR / CE/V/01RE495
Medizinische Einweg-Operationsmaske 3- lagig mit Nasenbügel
Die von der Luxus Lebenswelt GmbH in Willich vertrieben wird,
und die angeblich dazu berechtig wäre dieses Zertifikat zu erstellen.
mal selber googeln dann sieht man was da alles falsch ist -
zudem in keiner Packung der Masken liegt das Zertifikat dabei, was aber Pflicht ist -
Guten Tag Herr Drewer,
ich arbeite beim TÜV in Leipzig und Umgebung und kann ihnen auch bestätigen das viele meiner Kollegen freie Dozenten die für uns arbeiten und ich selbst ohne eigne Vorkenntnisse zum Gerät Schulungen dafür anbieten sogar mit Abrechnung über die Bildungsgutscheine der Arbeitsämter und Job Center. Da ja so wie Sie auch schreiben; keiner die Berufsnachweise und evtl. vorhandenen Kenntnisse zum Bagger Radlader Teleskopstapler Hubarbeitsbühnen usw. abfragen tut so wie Sie es machen was ich sogar TOP finde damit dieser missbrauch im Arbeitsschutz endlich mal aufhört.
Heute schöne Mail erhalten zum SiFa Forum Thema jeder macht was er will wo es darum ging das ein Meister von einer großen Komatsu Werkstatt die Gesellen und Lehrlinge ohne eigne Schulung zur UVV Prüfung (richtig Betriebsmittelprüfung) raus schickt und er gegenzeichnet, da ihm die Deula das so beigebracht hat, und auch Azubis der Swecon Baumaschinen Gruppe das machen obwohl ja die TRBS 1201 und VDI 4068 ganz was anderes dazu sagen.
SVG Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Hallo Olli,
du wirst es nicht glauben,
die SVG Süd GmbH schickt junge Arbeitsschützer
ohne „Kranschein / Ladekranschein“
zur Ausbildung der Ladekranbediener zum Kunden.
Dauer der Ausbildung der Ladekranbediener - 1Tag -
statt mind. 4-5 Tage bei Anfängern und mind. 2 bei Vorkenntnissen
wie es ja auch in der Information dazu von der BG Verkehr heißt.
Der Vorgesetzte unterschreibt dann die Kranscheine.
Der Vorgesetzte ist Fahrlehrer, hat weder einen „Bedienerschein“
noch eine Erlaubnis die Ladekranbediener auszubilden.
Soviel zum Thema „jeder macht was er will“.
Bis bald bei dir mal wieder auf einen Ausbilder Kurs dein Spezi aus Bayern
Auch beim Bestellen bei uns im Shop für z.B. Kranführerscheine gibt es so was -
So gibt es Leute bzw. Personen die meinen das Sie mit Ihren AdA Schein oder Meisterbrief und lustigen UVV-Prüfer Nachweis sprich Befähigte Person zum Prüfen der Betriebsmittel nach der TRBS 1201 der VDI 4068 der TRBS 1203 auch Maschinenführer schulen dürfen.
Hier so ein Beispiel wieder: Herr Max Müller ohne wann und wo geboren also jeder mit diesen Namen …
Von LTS ist der mal wieder: witzig immer noch viele falsche Inhalte drin - wie fast immer selbst neue von 2019 und 20zig schon dazu gesehen - der Fälscher war mal bei uns auf Lehrgang über den BFD der Bundeswehr - und Nutzt die mangele Kontrolle seitens des Arbeitsschutzes hier in der BRD aus - nur schnelles Geld mehr ist das nicht -
Aber alle drei Berufs- Nachweise sind keine dass Sie das Ausbilden (hier Kranführer und Anschläger) dürfen.
Also Storno Rechnung 25% gem. unseren AGB`s
Außer Sie haben noch ein Schreiben der BG oder der DGUV das Sie das Schulen dürfen - sonst wäre das sogar eine Urkundenfälschung - die stellt im Strafrecht Deutschlands sogar einen Straftatbestand dar.
MfG Drewer, Olli FaSi, Ausbilder und EU zertifizierter SV für Krane Baumaschinen Flurförderzeuge Hubarbeitsbühnen usw.
gerne weitere Mails dazu - zu meinen Händen mit Gruß und dank
SiFa bzw. FaSi und SV Drewer, O.-V.
als LTD haften wir nur bis 10 Pfund nach Englischen / irischen Recht wegen den Abmahnungen -