Beauftragung gem. der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 Fahrauftrag Bedienungsberechtigung die Schriftliche Beauftragung von Personen gemäß der TRBS 1116 der TRBS 2111 u. a. DGUV Vorgaben Vorschriften Informationen Regeln und Grundsätzen dazu -
gem. der TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel TRBS 2111 alter Teil 4 Punkt 2.2 4 neue Ausgabe der TRBS Punkt 5.3 Organisatorische Maßnahmen 5.3.1 Qualifikation für Tätigkeiten mit einem Arbeitsmittel und 5.3.2 Berechtigungen und Beauftragung zur Durchführung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten usw.
Die Beauftragung zum Führen - Fahren - Steuern - Bedienen - der aufgeführten Maschinen und Fahrzeuge ist durch die Ausstellung von schriftlichen Beauftragungen für das Fahr- und Steuerpersonal in Betrieben durch den Unternehmer oder Sicherheitsbeauftragten somit auch rechtlich geregelt, da gem. den Berufgenossenschaften Grundsätzen (BGG / DGUV-G) nur ein/e ausgebildet/e - geschulte/r und beauftragte/r Mitarbeiter/in derartige Arbeitsmaschinen bzw. Geräte führen - fahren - steuern oder bedienen darf.
Ist der Fahrausweis durch die Fahraufträge durch den Unternehmer voll, so kann dieses blanko Ergänzungsblatt dazu genommen werden und es muss kein neuer Fahr- Ausweis ausgestellt werden (sehr gut geeignet für Zeitpersonal, Fremdfirmen, Leiharbeiter, Aushilfskräfte usw.)
Ergänzungsblätter für z. B. neue Beauftragungen gem. der Stufe 3 der div. DGUV Grundsätze
Mindestabnahme 50 Stück