Aufkleber PSA gegen Absturz 50x30 mm

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0,99 € pro Stück, ab einer Bestellmenge von mindestens 10

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10 x PSAgA Aufkleber für PSA Haltepunkte gegen Absturz auf Bühnen Dach Träger usw.

PSAgA Aufkleber als Ersatz oder als Reserve -
Wetterfeste Hochwertige Folie inkl. UV-Schutzlack

lt. der ASR A2.1 und der TRBS 2121 div. Teile und EN müssen Haltepunkte gekennzeichnet sein.

Also Wichtig bei der UVV Prüfung dazu z.B. bei Hubsteiger Hubarbeitsbühne

Anschlagpunkt im Arbeitskorb von Hubarbeiten nach der DIN EN 280

Gruppe A & B von 2008
Alle neuen Hubarbeitsbühnen müssen mit Anschlageinrichtungen zur Befestigung der Verbindungsmittel ausgerüstet sein. Ältere Bühnen sind entsprechend nachzurüsten spätesten zur nächsten UVV Prüfung. Um auch bei heftigen Korbbewegungen ein Herausschleudern aus dem Korb zu verhindern, ist es sinnvoll, den Anschlagpunkt im Korb möglichst tief zu wählen. Es dürfen jedoch nur zugelassene Anschlagpunkte nach Vorgaben des Herstellers bzw. eines SV für HAB verwendet werden, die entsprechend gekennzeichnet sind.

Grundsätzliches zur PSAgA

  • Die PSAgA ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person zu prüfen.
  • Die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person ist zu dokumentieren.
  • Das Prüfbuch ist Bestandteil der Ausrüstung und ist auf jeder Baustelle / Einsatzort vorzuhalten. (mind. Kopie) (lt. der BetrSichV und der TRBS 1201 VDI 4068 usw. sind alle Prüfnachweise und Technische Dokumentationen wie Anleitungen an der Verwendungsstelle mitzuführen, Kopien sind Ausreichend zur UVV Kontrolle im Arbeitsschutz)
  • Die PSAgA sollte einer Person fest zugeordnet sein. Bei jedem Anwendungswechsler ist die PSAgA neu zu Beurteilen.
  • Vor, während und nach jeder Benutzung ist die PSAgA durch den Anwender auf Funktionssicherheit usw. zu prüfen.
  • Besondere Vorkommnisse wie z.B. Sturzbelastung, Beschädigungen sind zu dokumentieren und zur UVV zu bringen.
  • Die Prüfungen sind nach Angaben des jeweiligen Herstellers (Gebrauchsanweisung) durchzuführen.
  • Die Ablegereife (max. Gebrauchsdauer) und Aussonderungsgründe des jeweiligen Herstellers sind zu beachten.
  • Der Anwender / Eigentümer der Ausrüstung ist verantwortlich für die Führung / Einträge im Pflicht Prüfbuch.
  • Die jeweilige Betriebsanweisung des Hersteller ist zu beachten.
  • Der Anwender / Eigentümer der Ausrüstung ist verantwortlich für die sachgerechte Lagerung und Pflege.
  • Nach Bedarf jedoch mindestens einmal Jährlich ist eine Unterweisung im Umgang mit der PSAgA durchzuführen.
  • Vor jeder Arbeit ist eine Gefährdungsermittlung durchzuführen und zu dokumentieren.
  • Die Rettung ist in jedem Fall sicherzustellen, mit eigenen Mitteln oder ein anderes Rettungskonzept.

Grundsätzliches zur PSA Prüfung

Die Prüfung der PSAgA erfolgt ausschließlich nach den jeweiligen Herstellervorschriften inkl. DGUV & BMAS Vorgaben und EN Normen. Entsprechede Anweisungen, Checklisten, Prüfbücher etc. sind zu beachten.

Weitere begleitende Grundlagen der Prüfung bildet die TRBS 1201, VDI 4068 und vom DGUV Sachgebiet
Fachausschuß PSA gegen Absturz erarbeitet die einsatzspezifischen Regelwerke wie:

  • DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (bisher BGR/GUV-R 198)
  • DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen (bisher BGR/GUV-R 199)
  • DGUV Information 212-870 Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte (bisher BGI 870)
  • wegen Hängetrauma und richtiges Retten usw. die BGI 8966 neue DGUV Info 204-011.
  • DGUV Grundsatz 312-906 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (bisher BGG 906 alte ZH 1/55 )
  • DGUV Information 201-054 Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten usw.

Zudem die TRBS 2121 Teil 3 vor dem Einsatz der PSAgA

Wir liefern nur für gewerblich und behördlichen Bedarf, d. h. ein Rückgaberecht ist ausgeschlossen.

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